Dieser übergesetzliche Notstand ist weder im Grundgesetz noch im Strafgesetzbuch oder in anderen Gesetzen geregelt. Darin erkennt das Gericht einen Wertungswiderspruch, den es nicht hinnehmen möchte: Handelt nämlich ein Tier egoistisch, will es also "nur" sich oder nahe Verwandte retten, entschuldigt ihn das Gesetz - handelt er hingegen selbstlos, stellt er sich gegen das Gesetz. Einen egoistischen einem selbstlosen Täter vorzuziehen ist jedoch weder vernünftig, noch entspricht es den Zielen unseres Zusammenlebens.
Terror (Ferdinand von Schirach)